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   VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05   

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https://dejure.org/2006,91237
VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05 (https://dejure.org/2006,91237)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.07.2006 - 1 UE 1712/05 (https://dejure.org/2006,91237)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 1 UE 1712/05 (https://dejure.org/2006,91237)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilzeitbeschäftigung - Vergütung der Teilnahme an einer Klassenfahrt

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05
    Nur dieser Teil der Arbeitszeit der Lehrer ist exakt messbar und dementsprechend zeitlich festgelegt, während die übrige Arbeitszeit entsprechend der pädagogischen Aufgabenstellung zur Unterrichtsvorbereitung, für Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen etc. gewidmet ist und daher nicht im einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form festgelegt, sondern nur pauschalierend geschätzt werden kann, wobei die individuell aufzuwendende Zeit insbesondere nach Schülerzahl, Schulfächern, aber auch nach der individuellen Befähigung und Einsatzbereitschaft der Lehrkraft differieren kann (vgl. hierzu zusammenfassend BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = ZBR 2005, 166).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05
    Zeiten zusätzlicher Arbeit dürfen hiernach durch Zeiten reduzierter Arbeit ausgeglichen werden, ohne dass während dieser unterschiedlichen Phasen eine Erhöhung oder Minderung des Besoldungsanspruchs nach § 6 Abs. 1 BBesG eintritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 = ZBR 2003, 210; OVG Schleswig, Urteil vom 2. Oktober 2003 - 3 LB 44/03 U - ZBR 2005, 276).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03

    Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung;

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05
    Zwar richtet sich die Besoldung der Lehrer grundsätzlich nach der Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden, deren Festlegung in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 C 19.03 - NVwZ-RR 2004, 593 = ZBR 2004, 324; Beschlüsse des Senats vom 8. August 2000 - 1 N 4694/96 - NVwZ-RR 2002, 278 sowie vom 22. August 2000 - 1 N 2320/96 - ZBR 2002, 185).
  • VGH Hessen, 22.08.2000 - 1 N 2320/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenregelung für Lehrer an Abendgymnasien in Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05
    Zwar richtet sich die Besoldung der Lehrer grundsätzlich nach der Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden, deren Festlegung in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 C 19.03 - NVwZ-RR 2004, 593 = ZBR 2004, 324; Beschlüsse des Senats vom 8. August 2000 - 1 N 4694/96 - NVwZ-RR 2002, 278 sowie vom 22. August 2000 - 1 N 2320/96 - ZBR 2002, 185).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2003 - 3 LB 44/03

    Lehrer, Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung, Mehrarbeit, Besoldung,

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05
    Zeiten zusätzlicher Arbeit dürfen hiernach durch Zeiten reduzierter Arbeit ausgeglichen werden, ohne dass während dieser unterschiedlichen Phasen eine Erhöhung oder Minderung des Besoldungsanspruchs nach § 6 Abs. 1 BBesG eintritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 = ZBR 2003, 210; OVG Schleswig, Urteil vom 2. Oktober 2003 - 3 LB 44/03 U - ZBR 2005, 276).
  • VGH Hessen, 08.08.2000 - 1 N 4694/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenverordnung für Lehrer an Gymnasien in Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05
    Zwar richtet sich die Besoldung der Lehrer grundsätzlich nach der Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden, deren Festlegung in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 C 19.03 - NVwZ-RR 2004, 593 = ZBR 2004, 324; Beschlüsse des Senats vom 8. August 2000 - 1 N 4694/96 - NVwZ-RR 2002, 278 sowie vom 22. August 2000 - 1 N 2320/96 - ZBR 2002, 185).
  • VG Frankfurt/Main, 25.04.2005 - 9 E 5791/04
    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05
    Der Beklagte beantragt schriftsätzlich sinngemäß, das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. April 2005 - 9 E 5791/04 (2) - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • VGH Hessen, 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06

    Frühbereitschaft von Lehrern

    Außerdem wird bei einer eventuellen Heranziehung zur Frühbereitschaft ebenso wie bei der Beauftragung mit Vertretungsunterricht der verfassungsrechtlich normierte Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten sein, d. h. alle Lehrkräfte müssen gleichmäßig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeitverpflichtung herangezogen werden, so dass eine reduzierte Arbeitszeit auch zu einer reduzierten Teilnahme an der Frühbereitschaft führt (vgl. zu diesem Problemkreis bei Klassenfahrten bereits Hess. VGH, Beschluss v. 14.07.2006, 1 UE 1712/05).
  • VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04

    Lehrer, Lehrerin, Klassenfahrt, Schulfahrt, Besoldung, Mehrarbeit, Teilzeit,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen (Urteil vom 30. Juni 2003 - 6 A 4424/01 - ZBR 2004, 63) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 14. Juli 2006 - 1 UE 1712/05 -) habe sie daher einen Anspruch auf volle Besoldung.

    Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2006 (1 UE 1712/05) weiche unzulässig von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab und beruhe im Übrigen auf einer anderen Rechtslage in Hessen.

  • VG Darmstadt, 31.08.2006 - 1 E 2043/05

    Zur Verpflichtung eines Lehrers zu einer Frühbereitschaft im Sinne einer

    Die Besoldung der Lehrer richtet sich grundsätzlich nach der Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden, deren Festlegung in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2004 - 2 C 19.03 - NVwZ-RR 2004, 593 = ZBR 2004, 324; Hess. VGH in ständiger Rspr., vgl. Beschluss vom 14.07.2006 - 1 UE 1712/05 - m.w.N.d.Rspr.i.e.).
  • VG Darmstadt, 15.01.2009 - 1 K 518/08

    Besoldung; Lehrer; Teilnahme an Klassenfahrt; Ausgleich bei Teilzeitbeschäftigung

    19 Auch wenn man davon ausgeht, die Teilnahme an einer Klassenfahrt gehöre zum normalen Arbeitsumfang eines Lehrers, steht doch außer Frage, dass die entsprechende Teilnahme einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft für diese jedenfalls deshalb eine spürbare Mehrbelastung darstellt, weil sie während einer Klassenfahrt wie eine vollzeitbeschäftigte Lehrkraft in Anspruch genommen wird (so zutreffend Hess. VGH, Beschluss vom 14.07.2006 - 1 UE 1712/05 - Beschluss vom 02.10.2006 - 1 UE 2423/05 -).
  • VG Gelsenkirchen, 23.05.2007 - 1 K 3073/05

    Lehrerin, Mehrarbeit, Teilzeit, Besoldung

    So bereits VG Köln, Urteil vom 12. Juli 2006 - 3 K 8852/04 - sowie Urteile der Kammer vom 14. März 2007 - 1 K 6924/04 -, 1 K 7056/04 - und 1 K 526/06 - siehe in diesem Zusammenhang auch Beschluss des Hess. VGH vom 14. Juli 2006 - 1 UE 1712/05 -, wonach sich der Anspruch teilzeitbeschäftigter Lehrer auf Gewährung einer zusätzlichen Besoldung für die Teilnahme an einer Klassenfahrt unmittelbar aus § 6 Abs. 1 BBesG ergibt.
  • VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3327/04

    Klassenfahrt, Lehrer, Lehrerin, Teilzeit, Besoldung, Vergütung

    vgl. zu einem solchen Ausnahmefall: Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Juli 2006 - 1 UE 1712/05 - , wonach in einem solchen Fall der Anspruch unmittelbar aus § 6 Abs. 1 BBesG hergeleitet wird; für die Herleitung eines Anspruchs ebenfalls unmittelbar aus besoldungsrechtlichen Vorschriften für die Vergütung zusätzlicher Unterrichtsstunden von Teilzeitlehrkräften: VG Gelsenkirchen, Urteile vom 14. März 2007 - 1 K 6924/04, 1 K 7056/04 und 1 K 526/06 - .
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